Besucherordnung

Regeln für den Besuch des Botanischen Gartens München-Nymphenburg

Der Botanische Garten München-Nymphenburg ist eine naturwissenschaftliche Sammlung des Freistaates Bayern. Er dient der Forschung, Bildung und Erholung.

Die Bewahrung der Schönheit, der Vielfalt und der Werte des Botanischen Gartens muss Anliegen und Aufgabe jedes Besuchenden sein. Jede:r Besuchende ist deshalb aufgerufen, den Botanischen Garten mit seinen Pflanzen und Anlagen vor Schäden zu bewahren, zu seiner Sauberhaltung beizutragen und Rücksicht auf die Mitbesuchenden zu nehmen.

Mit Betreten des Botanischen Gartens erkennt jede:r Besucher:in deshalb folgende Regeln an:

1. Zutritt

  1. Der Botanische Garten darf nur während der Öffnungszeiten und für die Dauer von Abend- und Sonderveranstaltungen betreten werden. Ein gültiger Eintrittsausweis ist notwendig. Im Winter können die Freianlagen für den kostenlosen Zutritt ohne Eintrittsausweis freigegeben werden.
  2. Es gelten die veröffentlichten Eintrittspreise, die insbesondere den Hinweistafeln an den Eingängen entnommen werden können. Tageskarten werden an den Einlasskontrollen entwertet; Dauerkarten sind bei jedem Besuch unaufgefordert vorzuzeigen.
  3. Die Öffnungszeiten des Botanischen Gartens können den Hinweistafeln an den Eingängen und der Webseite entnommen werden.
  4. Der Botanische Garten darf nur an den dafür vorgesehenen Eingängen betreten oder verlassen werden.
  5. Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt und Aufenthalt im Botanischen Garten nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass von den Kindern diese Regeln eingehalten werden.

2. Bitten und Verbote

2.1. Wir bitten unsere Besuchenden,

  1. Schüler- und Kindergartengruppen zu beaufsichtigten und geschlossen zu führen.
  2. Sitz- und Ruheplätze ausschließlich ihrer Zweckbestimmung entsprechend zu nutzen und sie bei Bedarf älteren oder erkrankten Personen zu überlassen.
  3. Fundsachen an der Eingangskasse abzugeben.
  4. Fahrräder in dafür vorgesehenen Ständern abzustellen.
  5. uns dabei zu unterstützen, dass unsere Besuchsbestimmungen beachtet werden.

2.2. Folgendes können wir leider nicht gestatten:

  1. Pflanzen oder Pflanzenteile (auch Früchte und Samen) zu beschädigen, abzureißen, mitzunehmen oder ohne Genehmigung in den Botanischen Garten mitzubringen,
  2. Etiketten, Hinweisschilder und Beschriftungen wegzunehmen oder ihren Standort, sei es auch nur vorübergehend, zu verändern,
  3. Tiere zu füttern und ohne Genehmigung in den Garten einzubringen (außer Hunde an der kurzen Leine),
  4. Hunde in die Gewächshäuser oder sonstige geschlossene Räume mitzunehmen,
  5. die Wege zu verlassen,
  6. Wege zu betreten, die nicht freigegeben sind. Nicht geräumte oder gestreute Wege sind im Winter nicht freigegeben.
  7. Fahrräder, Laufräder, Skateboards, Rollschuhe, Schlitten oder Fahrzeuge und Sportgeräte jeglicher Art in den Garten mitzunehmen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwägen. Die Gewächshäuser und bestimmte Teile des Freilands (wie das Alpinum) sind leider für die Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwägen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht geeignet.
  8. Kraftfahrzeuge zu führen oder auf dem Gartengelände zu parken,
  9. Tonwiedergabegeräte zu betreiben, auf Musikinstrumenten zu spielen oder unnötig zu lärmen,
  10. in den Gewächshäusern oder sonst geschlossenen Räumen, außer in zugelassenen Bereichen, Speisen und Getränke zu verzehren oder im Freigelände Picknick abzuhalten,
  11. Abfälle fortzuwerfen, ausgenommen in die dafür vorgesehenen Körbe, oder den Garten in anderer Weise zu verunreinigen. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
  12. in geschlossenen Räumen und in den ausgewiesenen Nichtraucherzonen zu rauchen,
  13. ohne schriftliche Zustimmung der Direktion zu anderen als zu Amateurzwecken, z.B. zu Werbe-, Berufs- und Geschäftszwecken, im Garten zu filmen, zu fotografieren oder sonst Bildaufnahmen zu machen. An Wochenenden, Feiertagen und generell bei hohem Besucheraufkommen darf kein Stativ verwendet werden. Veröffentlichungen von Bildmaterial bedürfen der Zustimmung der Direktion. (siehe Checkliste für Film/Foto-Anfragen)
  14. im Gartenbereich zu betteln, Sammlungen oder Umfragen durchzuführen, ohne Zustimmung der Direktion mit Waren zu handeln, Werbung zu betreiben oder Informationsschriften jeglicher Art zu verteilen oder auszulegen,
  15. auf dem Gartengelände zu demonstrieren, oder Spruchbänder, Fahnen, Plakate, und andere Transparente anzubringen oder umherzutragen.

3. Besondere Anordnungen

  1. Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Bei Verdacht auf widerrechtliche Entnahme von Pflanzenmaterial ist unserem Personal auf Verlangen der Inhalt von Taschen oder anderen Behältnissen vorzuweisen.
  2. Unserem Personal sind innerhalb des Gartengeländes auf Wunsch die Eintrittskarten vorzuzeigen. Besuchende, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden, haben den dreifachen Preis einer Tageskarte zu entrichten. Missbräuchlich genutzte Eintrittsausweise, auch Dauerkarten, werden entschädigungslos eingezogen.
  3. Besuchende, die gegen diese Regeln oder die Anweisungen unseres Personals verstoßen, können unbeschadet weiterer Ansprüche aus dem Garten gewiesen werden. Dauerkarten können eingezogen werden. Der Besuch des Gartens kann ihnen zeitweise oder dauernd untersagt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsentgeltes besteht in diesen Fällen nicht.

4. Haftung

  1. Der Botanische Garten haftet für Schäden nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Keine Haftung besteht für Schäden, die verursacht werden durch:
    • Verstöße gegen diese Regeln oder durch Außerachtlassen der erforderlichen Vorsicht durch die Besuchenden,
    • Pflanzen, insbesondere durch den Kontakt mit Kakteen oder Giftpflanzen,
    • das Betreten von Wegen, die bei Schneefall nicht geräumt oder gestreut sind. Diese Wege sind für Besuchende nicht freigegeben.
  3. Schadensfälle im Botanischen Garten sind unverzüglich der Gartenverwaltung oder an der Hauptkasse bekannt zu geben.
  4. Die Besuchenden haften, unbeschadet einer etwaigen strafrechtlichen Verfolgung, für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden.

Unser gärtnerisches Personal erteilt Ihnen gerne kleinere Auskünfte in pflanzenkundlichen Fragen, soweit es ihre Zeit erlaubt.

Für Anregungen und Kritik ist die Direktion des Botanischen Gartens jederzeit dankbar.

München, im Mai 2022

Die Direktion des Botanischen Gartens