Foto- und Drehgenehmigungen
Im Botanischen Garten München-Nymphenburg finden sich zahlreiche Locations und spannende Motive für Filmaufnahmen oder Fotoshootings im kleinen Rahmen.
Private Fotos & Filme
- Aufnahmen zu rein privaten Zwecken und für den Eigenbedarf (Erinnerungsfotos ohne besonderen Aufwand) können Sie kostenfrei und ohne Erlaubnis im Botanischen Garten erstellen. Eine weiterführende Verwertung des Fotomaterials (z.B. Abgabe an Dritte) ist nicht gestattet. Veröffentlichungen in den Sozialen Netzwerken ohne kommerzielle Nutzung sind erlaubt.
Hochzeitsfotos & private Aufnahmen durch Fotografen
- Hochzeitsfotos & private Aufnahmen, die durch einen gewerblichen Fotografen erstellt wurden, sind genehmigungs- und kostenpflichtig. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die ausgefüllte Checkliste bei:
Gewerbliche Foto- & Filmaufnahmen
- Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken (z.B. für Werbung) sind nur mit einer kostenpflichtigen Aufnahmeerlaubnis gestattet.
- Studierende von Foto- oder Modeschulen können zu einem ermäßigten Tagessatz Aufnahmen anfertigen, wenn sie die Notwendigkeit mittels einer Hochschulbescheinigung nachweisen.
Antragstellung
- Bitte stellen Sie Ihre schriftliche Anfrage per E-Mail mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Aufnahmezeitpunkt.
- Fügen Sie Ihrem Antrag die kurze, ausgefüllte Checkliste bei.
- Anschließend können wir Ihnen Auskünfte geben, ob die angefragten Dreharbeiten möglich sind, sowie Angaben zu Preisen und möglichen Terminen machen.
Ansprechpartnerin: Antje Naujokat
Mail: naujokat@snsb.de
Telefon: 089 17861-327
Wichtige Hinweise
- Gewerbliche Foto- und Drehgenehmigungen sind nur wochentags möglich (Mo bis Do: 9 – 16 Uhr, Fr: 9 – 12 Uhr). Am Wochenende sind nur in Ausnahmefällen lediglich Aufnahmen mit geringem Aufwand möglich.
- genehmigungspflichtig sind auch Aufnahmen, die öffentlich genutzt werden, z.B. in Ausstellungen.
- Bei hohem Besucheraufkommen und während Sonderausstellungen können Einschränkungen bestehen (z.B. während der Tropischen Schmetterlingsausstellung: kein Blitz und/oder Dreibeinstativ).
- Der Einsatz von Drohnen/Multikoptern ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Garten befindet sich im Umkreis von 1,5 km eines Hubschrauberlandeplatzes.
- Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte unseren Besuchsbestimmungen.
Presseanfragen
Für Presseanfragen und Bildmaterial wenden Sie sich gerne an unsere Presseabteilung.
Aufnahmen zu redaktionellen Zwecken (Pressefotos und Dreharbeiten für die aktuelle Berichterstattung) sollten bitte spätestens einen Tag vor der Aufnahme angekündigt werden.